Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlage

1) Der Vertrag wird abgeschlossen auf der Grundlage des Kaufvertrages nebst zugehörigen Anlagen getroffenen Vereinbarungen sowie der - nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt,

2) Der Vertrag kommt mit Kaufvertragsabschlusses des Kunden und Annahme des Unternehmers (Ankerholz) zustande. Die Vertragsannahmefrist für den Unternehmer beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt mit dem Zugang des von Kunden unterzeichneten Formulars beim Unternehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmerklärung, eine Ablehnung des Auftrags erfolgt innerhalb der Annahmefrist in Textform.

2. Liefer- und Abnahmefristen

1) Kann der Unternehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat ihm der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Dies gilt nicht, sofern der Unternehmer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Unberührt hiervon bleibt das Recht der Verbagsparteien, die Dauer der Nachlieferungsftist individuell vertraglich zu vereinbaren. Dies gilt insbeondere, wenn die Verzögerung der Lieferung darauf beruht, dass ein individuell anzupassendes Produkt bestellt wird, Bestellungen ins Ausland zu tätigen sind oder Betriebsferien im Herstellerwerk in absehbarer Zeit bevorstehen. Liefert der Unternehmer nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

2) Der Unternehmer ist ab dem in der Bestellung genannten Lieferdatum berechtigt, die Ware zum Kunden zu liefern. Verzögert sich die Abnahme beim Kunden und muss dadurch der avisierte Liefertermin verschoben werden, hatet der Unternehmer hinsichtiich der Ware nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet demgegenüber für die dem Unternehmer durch die Verzögerung entstehenden Kosten. Bel Verzögerungen um mehrere Wochen kann dies dazu führen, dass Änderungen an der Bestellung vorgenommen werden müssen, weil bestimmte Telle oder Linien nicht mehr verfügbar sind und sich dadurch auch der Preis ändern kann.

3. Preise

1) Die Preise sind Bruttopreise inklusive des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Eine nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung wirksam gewordene gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes wirkt sich auf den Bruttopreis aus. Rechnungen werden dem Kunden auf Wunsch elektronisch zugestellt

2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Zahlung des Preises bzw. Restpreises in bar Zug um Zug gegen Lieferung der Ware zu verlangen. Die Auslieferungsmonteure des Unternehmers sind Inkassoberechtigt.

3) Im Preis inbegriffen ist, soweit die Ware nicht ausdrücklich als Abholware deklariert ist, die Lieferung der gekauften Einrichtungsgegenstände im Inland.

4) Erfolgt die Lieferung ins Ausland, sind etwaige Verzollungsgebühren, Lieferkosten und zusätzlich anfallende Steuern vom Kunden zu tragen.

5) In dem vertraglich vereinbarten Lieferumfang und im Preis enthaltene Leistungen, insbesondere auch die Montage bzw. der Aufbau und der Anschluss der Ware, werden pauschal kalkuliert.

6) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit es sich um Abholware handelt. In diesen Fällen ist der Preis bei Abholung der Ware vollständig zu entrichten. Lieferung, Montage und sonstige Leistungen sind in diesem Falle im Preis nicht enthalten oder berechnet worden. 

4. Vertragsrücktritt des Kunden/Abnahmeverzug des Kunden/Lieferung

1) Der Unternehmer gewährt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht, das bis zu 2 Wochen nach dem auf dem Formular notierten Bestelldatum ausgeübt werden kann. Bei vertraglichem Rücktritt des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, einen pauschalen Ersatzanspruch in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Preises von dem Kunden zu verlangen. Den Vertragsparteien bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht wesentlich niedriger oder höher entstanden ist.

2) Verweigert der Kunde, nachdem ihm der Unternehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oderr Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. Außerdem ist der Unternehmer alternativ berechtigt, die Vorauszahlung des gesamten Preises zu verlangen.

3) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde die tatsächlich entstehenden Lagerkosten zu erstatten. Der Unternehmer ist berechtigt, sich zur Lagerung einer Spedition zu bedienen.

4) Als Schadenersatz statt Erfüllung bei Abnahmeverzug kann der Unternehmer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen. Im Übrigen bleibt dem Unternehmer die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten, etwa bei Sonderanfertigung auf individuellen Wunsch des Kunden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Unternehmer tatsächlich kein Schaden oder ein erheblich niedrigerer Schaden als der pauschal veranschlagte entstanden ist.

5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zu dem vereinbarten Termin eine Anlieferung mit den üblichen Transportmitteln (Möbelwagen, Verbringen der einzelnen Warenteile in das Haus / die Wohnung) ohne größere Hürden möglich ist. Bei einer vereinbarten Montage muss sich der Kunde vergewissern und dafür Sorge tragen, dass der hierfür vorgesehene Bereich und das Mauerwerk geeignet, frei und sicher zugänglich und die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind.

5. Rücktrittsrecht des Unternehmers

1) Der Unternehmer wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Lieferung dadurch unmöglich wird, dass der Vorlieferant der bestellten Ware die Produktion einstellt und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Unternehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat der Unternehmer den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Kunden wird der Unternehmer erstatten.

2) Der Unternehmer ist berechtigt die Lieferung zu verweigern, wenn Ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Leistungsfähigkeit des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises objektiv gefährdet erscheinen lassen. Insbesondere der Erlass von Mahnbescheiden oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens, es sei denn der Kunde leistet unverzüglich eine Vorauszahlung und/oder erbringt eine werthaltige Sicherheit.

3) Zahlt der Kunde nach Fälligkeit und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Zahlungsfrist den Preis nicht, ist der Unternehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verflangen. Im Falle des Rücktrittes gelten die Regelungen gemäß nachstehender Ziffer 6.

 

6. Warenrücknahme

1) Soweit der Kunde in Ausübung von Gewährleistungsrechten berechtigt ist, die Ware zurückzugeben, hat die Rückgabe in dem Einrichtungshaus zu erfolgen, in dem die Ware erworben wurde.

2) Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware nach Zahlungsverzug des Kunden hat der Unternehmer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: für Aufwendungen anlässlich der Rücknahme der Waren die Rücktransportkosten und Demontagekosten etc.in Höhe der tatsächlich enstandenen Kosten. Für die Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware kann der Unternehmer eine angemessene Nutzungsentschädigung geltend machen. Im Falle einer etwaigen eingetretenen Wertminderung ist der Untemehmer berechtigt, diese In der tatsächlich entstandenen Höhe zu beanspruchen.

7. Eigentumsvorbehalt

1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsforderung Eigentum des Unternehmers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Kunden übertassen werden, behält sich der Unternehmer Eigentums- und Urheberrechte vor, diese Unterlagen dürfen nicht für andere als die vom Unternehmer angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2) Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum des Unternehmers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

3) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Unternehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

4) Bei Vertetzung der vorgenannten Pflichten durch den Kunden ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu verlangen.

8. Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz zufälligen Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

9. Änderungsvorbehalt

1) Serienmäßig hergestellle Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine derartige Vereinbarung getroffen wurde.

2) Soweit sich aus Beschreibung oder Zusicherung nichts Abweichendes ergibt beziehen sich die Angaben der Holzarten und Farben auf die sichtbaren Frontflächen.

3) Geringfügige Abweichungen in Maserung und Farbe gegenüber einem Ausstellungsstück bleiben Vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Kunststoffe, Lack, Natursteinplatten, Glas, Keramik) liegen und handelsüblich sind. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

4) Der Untemehmer behält sich ausdrücklich geringe optische und fabrikationstechnische Abweichungen von der Planungsskizze vor.

10. Teillieferungen

Der Unternehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferungen im Interesse des Kunden und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Unternehmer nach Teillieferung die Restleistungen trotz Aufforderung durch den Kunden nicht, kann der Kunde Schadenersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

11. Gewährleistungsrechte und Haftung

1) Weist die Ware bei Übergabe einen Mangel auf, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, dem Unternehmer gesetzter Frist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dasselbe gilt, wenn der Untemehmer die Nacherfüllung (sowohl Ersatzlieferung als auch Nachbesserung) ernsthaft und endgültig verweigert oder diese Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, welche durch die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer unberührt bleiben.

2) Der Untemehmer ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ihm nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist. Der Kunde ist sodann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen.

3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei dem Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflusse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

4) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen.

5) Der Kunde hat ggf. zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung eine durch den Unternehmer gewährte freiwillige Garantie auf bestimmte Bestandteile der Lieferung.

6) Der Unternehmer haftet frei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht vertetzt wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag dem Kunden nach seinem Sinn und Zwecke gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7) Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung wegen der Vertetzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt wie auch eine verschuldensunabhängige Haftung nach Gesetz, z. B. nach Produkthaftungsgesetz oder eine vertragliche übernommene Garantiehaftung. Soweit die Haftung des Unternehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten zudem für alle gesetzlichen (inklusive deliktischen) und vertraglichen Ansprüche, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, insbesondere auch aus der Verwendung der Waren entstehen.

12. Aufrechnungsrecht

Gegenüber Forderungen und Ansprüchen des Unternehmers kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen, es sei denn die Ansprüche beruhen auf demselben Rechtsverhältnis und sind rechtlich miteinander verknüpft.

13. Verzögerungsschaden

1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er diese mit 5%, soweit er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, mit 9% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.

2) Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand ebenfafls der Sitz des Unternehmers.

15. Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16. Streitbeilegungsverfahren

Der Unternehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, gegenüber Verbrauchern an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. Er wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, einen Streitfall zügig zu lösen und damit gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden.

17. Kundendienst

In Bezug auf die Ware und sonstige Leistungen des Unternehmers steht dem Kunden unser Kundenservice zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten beschränken sich auf die Storeleitung und der Geschäftsführung.